Konstitution
Konstitution

A.        Präambel

I.          Ausgangslage

Die "Internationale Arbeitsgemeinschaft Gaminger Initiative" (kurz: GAMINGER INITIATIVE) ist der Zusammenschluss von mitteleuropäischen Offiziers-gesellschaften und Reservistenverbänden. Sie wurde am 28. Mai 1995 gegründet und geht auf die nach ihrem Tagungsort in der niederösterreichischen Kartause Gaming benannten "Gaminger Gespräche" zurück. Diese wurden, nach einem ersten Gründungstreffen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz im Jahre 1989, von der Österreichischen Offiziersgesellschaft im Jahre 1990 noch vor Auflösung des Warschauer Paktes ins Leben gerufen. Das ursprüngliche Ziel der „Gaminger Gespräche“ war, die Militär- und Reservistenvereinigungen Österreichs, der Schweiz,  Deutschlands und Italiens mit den sich nach der politischen Wende neu bildenden Militär- und Reservistenvereinigungen mittel-osteuropäischer Staaten zusammenzuführen und unter Einbeziehung von Politi-kern und aktiven Soldaten eine vertrauensvolle Basis für gegenseitige Information und Zusammenarbeit zu schaffen. Dieses Ziel wurde erreicht.

II.              Neuausrichtung

Am 27. Juli 2004 beschlossen die Delegierten der GAMINGER INITIATIVE in Wien die Neuausrichtung der Gemeinschaft. Die ursprünglichen Grundsätze sind nicht mehr oberstes Ziel. Die GAMINGER INITIATIVE widmet sich nun auf Euro-pa bezogenen sicherheitspolitischen und streitkräfterelevanten Themen. Sie ist eine gemeinsame, regionale mitteleuropäische Plattform ihrer von Politik und Streitkräften anerkannten Offiziers- und Reservistenvereinigungen, die auf einer Ebene unterhalb von Politik und  Streitkräften im Sinne nationaler und europäi-scher Verteidigungsbereitschaft und gemeinsamer Sicherheit wirkt. Schwerpunkte sind die Rolle der Reservisten in den mehrheitlich professionalisierten Streitkräf-ten und die Rolle der Streitkräfte in Europa. Die GAMINGER INITIATIVE will dazu beitragen, dass die stark verkleinerten Streit-kräfte nicht den Kontakt mit der Ge-sellschaft verlieren und sicherstellen, dass die benötigten Spezialisten und Re-servisten sinnvoll ausgebildet und eingesetzt werden können. Das Schwerge-wichtsthema wird jährlich von der Präsidentschaft festgelegt

III.       Veranstaltungen der GAMINGER INITIATIVE

Die Delegationen der Mitgliedsländer treffen sich in der Regel zweimal jährlich, zum Frühjahrstreffen (GAMING I) und zum Herbsttreffen (GAMING II) in einem der Mitgliedsländer. Die Länderberichterstattungen erfolgen einmal jährlich, in der Regel bei GAMING I. Die Amtssprache ist Deutsch. Beiträge in Englisch sind zu-gelassen.

 

B.        Mitglieder

Mitgliedsländer sind die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Kroatien, Öster-reich, Polen, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn. Der Mitgliederkreis kann geöffnet werden. Über Neuaufnahmen ent-scheidet die  Vollversammlung mit absoluter Mehrheit der Mitglieder.

Mitglieder sind nationale Offiziers- und Reservistenverbände. Die Aktivitäten der Verbände sollen von den jeweiligen Regierungen resp. Verteidigungsministerien anerkannt werden.

Die Delegationen können sich aus Reserveoffizieren, Milizoffizieren und/oder Berufsoffizieren zusammensetzen. Einzige Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem nationalen Offiziers- oder Reservistenverband.

 

C.        Außenbeziehungen

I.          Allgemein

Die GAMINGER INITIATIVE kann auch gemeinsame Interessen mit geografisch nahgelegenen oder sachlich ähnlich ausgerichteten Organisationen austauschen.

II.        CIOR

Die GAMINGER INITIATIVE ist  eine unabhängige Organisation. Mitgliedsländer der GAMINGER INITIATIVE können  gleichzeitig Mitglied bei  CIOR oder einer anderen multinationalen Organisation sein. Das Verhältnis zwischen CIOR und der GAMINGER INITIATIVE ist im „Memorandum of Understanding“ vom 08. Februar 2002 geregelt.

 

D.        Führungsorgane

I.          Präsidium

Die Präsidentschaft der GAMINGER INITIATIVE dauert zwei Jahre und rotiert un-ter den Mitgliedsländern. Das amtierende Präsidium ist für die rechtzeitige Auswahl der Nachfolge besorgt.

Die Präsidentschaft besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem ak-tiven Altpräsidenten und dem aktiven Generalsekretär. Es ist anzustreben, dass der Vizepräsident gleichzeitig der zukünftige Präsident für die nächste Präsident-schaft ist.

Es muss stets einer der Präsidenten aus einem der Gründerstaaten stammen.

III.       Generalsekretär

1. Aufgaben

Dem Präsidium steht ein Generalsekretär zur Verfügung.

Die Hauptaufgaben des Generalsekretärs sind die Unterstützung des jeweiligen Gastlandes bei der Vorbereitung und Durchführung von GAMING I und II, das Einladungswesen, die Erstellung der Protokolle und der Tagungsunterlagen, die Führung des Mitgliederverzeichnisses und des Archivs.

2. Auswahl

Der zukünftige Präsident (Vizepräsident) nominiert den zukünftigen Generalsekretär für seine Amtszeit als Präsident.

3. Voraussetzungen

Der Generalsekretär muss in der Lage sein, auf Deutsch und auf Englisch zu kommunizieren.

4. Zugehörigkeit

Der Generalsekretär muss Mitglied eines der Mitgliedsländer der GAMINGER INITIATIVE sein.

5. Bestätigung

Die Nominierung des zukünftigen Generalsekretärs muss durch die Vollversammlung bestätigt werden.

IV.       Vollversammlung

Während der Treffen der GAMINGER INITIATIVE wird eine Vollversammlung durchgeführt, die aufgrund einer vom Präsidium vorbereiteten Tagesordnung an-stehende Fragen der GAMINGER INITIATIVE regelt. Die Vollversammlung besteht aus dem Präsidium und den Delegationsleitern.

Es wird von jeder Sitzung ein Protokoll gefertigt.

IV.       Frühere Präsidenten

Die früheren Präsidenten werden zu jedem Treffen der GAMINGER INITIATIVE eingeladen. Sie haben Sitz aber keine Stimme in der Vollversammlung.


E.         Finanzen

Die GAMINGER INITIATIVE erhebt keine Mitgliedsbeiträge.

Die Unkosten der Veranstaltungen werden durch Teilnahmegebühren gedeckt.

Die Reisekosten des Generalsekretärs zu den Treffen der GAMINGER INITIATI-VE werden mit der Tagungspauschale umgelegt. 

Die GAMINGER INITIATIVE soll kostendeckend arbeiten, aber nicht gewinnbringend sein. 

 

F.         Schlusswort

Die Neufassung der Konstitution wurde am 26.09.2009 in Bad Reichenhall von der Vollversammlung einstimmig verabschiedet. 

 

Verantwortlich für die Richtigkeit:

 

Peter Eitze

Altpräsident

Oberst d.R.